Verschärfte Zutrittsregelungen für Besucher
13.04.2021Im Rahmen der aktuell geltenden Corona-Schutzmaßnahmen erweitert NetterVibration die Regelungen für den Zutritt der Firmenzentrale in Mainz-Kastel. Ab sofort gelten zusätzlich folgende Regelungen:
- Externe Personen und Besucher dürfen das Firmengebäude von NetterVibration nur noch mit einem negativen Corona-Test betreten.
- Dies betrifft alle Personen, die nicht bei NetterVibration angestellt sind, z. B. Bewerber, Dienstleister oder Geschäftspartner, aber auch neue Mitarbeiter an ihrem 1. Arbeitstag.
- Das Testergebnis (Schnelltest) darf nicht älter als 48 Stunden sein.
- Die betroffenen Personen müssen vorab durch den jeweiligen Ansprechpartner bei NetterVibration darüber informiert werden.
- Sollte kein Testergebnis vorliegen, stellt NetterVibration in Ausnahmefällen einen Schnelltest zum Selbstausführen zur Verfügung.
- Der Schnelltest darf nur außerhalb des Firmengebäudes durchgeführt werden. Hierfür wurde ein entsprechender Bereich eingerichtet.
- Lieferanten und Kurierdienste dürfen auch weiterhin Lieferungen im Außenbereich des Wareneingangs abgeben und annehmen, jedoch stets mit Maske und kontaktlos.
NetterVibration reagiert mit diesen Schutzmaßnahmen auf die verschärfte Pandemielage und trägt zur Eindämmung der Infektionsgefahr bei.